THERAPIEVERFAHREN

Wie bei körperlichen Erkrankungen so gibt es auch für seelische Erkrankungen unterschiedliche Therapieverfahren. Zwei unterschiedliche Therapieansätze haben ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belegt und sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung, von der Beihilfe (Beamtenrecht) und von den Privaten Krankenversicherungen anerkannt.

1. Tiefenpsychologische Therapieverfahren

Die tiefenpsychologischen Therapieverfahren gehen davon aus, dass die seelischen Störungen wesentlich von der Lebensgeschichte des Patienten, Fehlentwicklungen und traumatischen Erfahrungen, mitverursacht werden. Dabei werden Schwierigkeiten und Konflikte mit den Bezugspersonen oft, da sie zu bedrohlich sind und nicht bewältigt werden können, ins Unbewußte verdrängt oder scheinbar vergessen, um erträglich zu werden. Dies gelingt jedoch nicht vollständig. Die persönliche Entwicklung kann erschwert werden und verschiedene Belastungssituationen und Konflikte können zum Ausbruch einer seelischen Erkrankung führen.

1.1 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie versucht der Therapeut die ursprünglich krankmachenden Strukturen zu erkennen, bisweilen Jahrzehnte später. Im Vordergrund der therapeutischen Arbeit steht jedoch die Bewältigung der aktuellen Konflikte und Probleme. Diese Arbeit kann gelingen, wenn basierend auf einer vertrauenswürdigen therapeutischen Beziehung, die Möglichkeit entsteht über alles zu sprechen, was den Hilfesuchenden bedrückt und beschäftigt. Die Therapie findet in der Regel einmal pro Woche und im Sitzen statt. In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Therapievolumen von 50 Therapiesitzungen von je 50 Minuten Dauer vorgesehen; das Therapievolumen kann in begründeten Fällen auf Antrag um weitere 30 Sitzungen, und in besonders zu begründenden Fällen um zusätzliche 20 Sitzungen erweitert werden. Die Höchstdauer beträgt also 100 Therapiesitzungen.
Die Ausführungsbestimmungen der Beihilfe (Beamtenrecht) lehnen sich eng an diese Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherung an.
Die Regelungen in der Privaten Krankenversicherung sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft und von Versicherungsvertrag zu Versicherungsvertrag verschieden. Privatversicherte sollten sich zur Vermeidung eines unerwarteten Kostenrisikos vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung bei ihrer Versicherungsgesellschaft über ihren Versicherungsschutz informieren.

1.2 Analytische Psychotherapie

Die analytische Psychotherapie geht von den gleichen Grundannahmen wie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie aus. Analytische Psychotherapie wird von Therapeuten mir der Zusatzbezeichnung "Psychoanalyse" durchgeführt. Dabei wird die Veränderung krankmachender, tief verwurzelter seelischer Grundstrukturen angestrebt. Bei der klassischen Psychoanalyse findet die Therapie mehrmals pro Woche statt und der Patient liegt auf einer Couch, der Therapeut sitzt hinter ihm. Mittlerweile findet diese Therapie auch häufig im Sitzen statt. In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Therapievolumen von 160 Therapiesitzungen von je 50 Minuten Dauer vorgesehen; das Therapievolumen kann in begründeten Fällen auf Antrag um weitere 80 Sitzungen, und in besonders zu begründenden Fällen um zusätzliche 60 Sitzungen erweitert werden. Die Höchstdauer beträgt also 300 Therapiesitzungen.

2. Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie entwickelte sich auf der Grundlage der Lernpsychologie und sie hat eine auf der empirischen Psychologie basierende Grundorientierung. Ihr Ziel ist konkrete Hilfe in Form von Problembewältigung. Hierbei wird angenommen, dass auch krankes Verhalten erlernt ist und durch gezieltes Training wieder verlernt, beziehungsweise umgelernt werden kann. So versucht die Verhaltenstherapie stärker eine unmittelbare, oft im Handlungsbereich liegende Verhaltensänderung anzustreben. Auch hierbei wird der Entstehungsgeschichte der Verhaltensmuster große Aufmerksamkeit geschenkt, insbesondere den bedingenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Anteilen. Anschließend werden neu zu erlernende Verhaltensstrategien entworfen und entwickelt, die der konkreten Problemlösung dienen. Häufig nähert die Verhaltenstherapie sich ihrem Ziel in kleinen Schritten, die nur wenig ängstigen, damit frühzeitig ermutigende Erfolgserlebnisse möglich sind. Die Verhaltenstherapie ist nicht auf das therapeutische Setting begrenzt. Sie will Hilfe zur Selbsthilfe. Teilweise erfolgt der Aufbau eines neuen Verhaltens über Rollenspiele, andererseits durch Verhaltenserprobungen im alltäglichen Leben. Eine weitere Möglichkeit liegt darin, dass z. B. Platzangst durch gezieltes Aufsuchen der am meisten ängstigenden Situationen zunächst in Begleitung des Therapeuten verlernt wird. Der Patient verinnerlicht dabei die Erfahrung, dass Herzrasen und Ängste im Kontext von Platzangst keine wirkliche Bedrohung darstellen und abflauen, wenn er in der Situation verbleibt.

Die Therapieverfahren können auch als Kurzzeit- und Fokaltherapie durchgeführt werden. Hierbei wird versucht das Hauptproblem, das das gegenwärtige Leiden auslöst, zu erkennen und zu bewältigen. Diese Therapieform konzentriert sich auf das momentan wesentliche Problem und dauert maximal 25 Stunden. Sie kann, falls erforderlich, in eine Langzeittherapie (siehe: 1.1 und 1.2 sowie 2.) umgewandelt werden.

Die Therapieverfahren können ferner als Einzel- oder als Gruppentherapie zur Anwendung kommen.