Der Hausarzt oder die Hausärztin können, wie auch bei körperlichen Problemen, der erste Ansprechpartner sein. An die Hausärzte kann sich der Hilfesuchende vertrauensvoll wenden. In der Gesetzlichen Krankenversicherung können die Hausärzte den Patienten zum Psychotherapeuten überweisen. Gesetzlich Versicherte können mit ihrer Krankenversicherungskarte jedoch auch ohne Überweisungsschein direkt einen zugelassenen, an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Therapeuten aufsuchen; in diesem Fall ist vom Versicherten quartalsweise die Praxisgebühr in Höhe von 10 € zu entrichten. Die Psychotherapie-Koordinationsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung unterstützt Sie bei der Suche nach einem freien Therapieplatz. In einem Erstgespräch wird beim Therapeuten das zu Grunde liegende Anliegen besprochen. In weiteren Vorgesprächen kann die vorliegende Problematik weiter erkundet, sowie die Behandlungsnotwendigkeit und -planung abgeklärt werden. In diesen Gesprächen kann der Patient auch herausfinden, ob er sich auf den Therapeuten oder die Therapeutin einlassen kann und will. Psychotherapie ist nur dann sinnvoll, wenn auch eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Erstgespräche können, falls notwendig, auch mit verschiedenen Therapeuten geführt werden. Wenn eine Behandlung für notwendig erachtet wird, ist die Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse zu beantragen.